Menschenrechte im Rohstoffsektor Neue Handreichung veröffentlicht: Menschenrechte in Projekten der Rohstoffgovernance
Die Menschenrechte sind Leitprinzip der deutschen Entwicklungspolitik und eine maßgebliche Orientierung für Zielbestimmung und Ausgestaltung von Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit. Seit 2011 ist die Prüfung menschenrechtlicher Risiken und Wirkungen von entwicklungspolitischen Maßnahmen für die staatlichen Durchführungsorganisationen verpflichtend eingeführt.
Die Vorgaben des Menschenrechtsansatzes der Bundesregierung sind für die Technische Zusammenarbeit (TZ) im Rohstoffsektor von besonderer Bedeutung. Zwar birgt die Rohstoffwirtschaft großes Potential für die nachhaltige Entwicklung der Produzentenländer, doch verursacht der Rohstoffabbau gleichzeitig zahlreiche Menschenrechtsverletzungen und beeinflusst gewalttätig ausgetragene Konflikte. Staaten nutzen Einnahmen aus dem Rohstoffsektor bislang zu wenig für die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation im Land, in ihren rohstoffreichen Regionen im Besonderen.
Zur verbesserten Umsetzung des Menschenrechtsansatzes hat die GIZ die Handreichung „Integration des Menschenrechtsansatzes in TZ-Vorhaben zur Rohstoffgovernance“ erstellt. Diese zeigt die menschenrechtlichen Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Rohstoffsektor auf, skizziert methodische Ansätze zur Stärkung der Menschenrechte und gibt einen Überblick über verschiedene Beratungsleistungen der GIZ in diesem Sektor. Der Stellvertretende Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Michael Windfuhr, lobt in seinem Vorwort die Handreichung als wertvollen Beitrag zur Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen der staatlichen Durchführungsorganisationen und betont, dass die systematische und konsistente Nutzung dieser Ansätze die Menschenrechte im Rohstoffsektor erheblich stärken würde.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte eine*n der GIZ-Kolleg*innen (Externer Link).