Menschenrechte „Forschung trifft Praxis“ zum Thema Menschenrechte im Rohstoffsektor
Am 30. Januar 2017 veranstaltete das Sektorprogramm Rohstoffe und Entwicklung ein moderiertes Fachgespräch der Reihe „Forschung trifft Praxis“ zum Thema „Menschenrechte im Rohstoffsektor“. Prof. Dr. Dr. h. c. Rüdiger Wolfrum und Mathis Hemberger diskutierten die menschenrechtlichen Herausforderungen im Bergbau und suchten nach Lösungsansätzen für einen verantwortungsvollen und menschenrechtskonformen Umgang mit Bodenschätzen.
Prof. Dr. Wolfrum ist emeritierter Direktor des Max Planck Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und leitet die Max Planck Stiftung für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit, die kürzlich für das Sektorprogramm eine menschenrechtliche Grundlagenstudie Human Rights Risks in Mining – A Baseline Study (Externer Link) erstellt hat. Herr Hemberger leitet die Programm-Komponente „Côte d’Ivoire und Guinea“ im GIZ Vorhaben „Regionale Rohstoffgovernance in fragilen Staaten Westafrikas“ und ist Co-Autor der praxisorientierten Handreichung Integration des Menschenrechtsansatzes in TZ-Vorhaben zu Rohstoffgovernance (Externer Link). Veranstaltungsinitiator war das Sektorprogramm in Zusammenarbeit mit dem Sektorprogramm Menschenrechte umsetzen in der EZ.
Unter der fachkundigen Moderation von Frau Dr. Minu Hemmati diskutierten die Panelisten mit ca. 120 Anwesenden aktuelle Problemstellungen beim Menschenrechtsschutz im Rohstoffsektor. Spezieller Fokus lag auf der innovativen Umsetzung des seit 2011 verbindlichen Menschenrechtsansatzes der Bundesregierung in Entwicklungsprojekten der Côte d’Ivoire, sowie auf Besonderheiten in fragilen und Post-Konfliktstaaten. Im Rahmen der Diskussion wurde mehrfach auf das Recht auf Beteiligung vor allem auch der indigenen Völker, das Recht auf Entwicklung der betroffenen Bevölkerungen und die Notwendigkeit von deren Teilhabe an Bergbaueinnahmen hingewiesen. Auch westliche Staaten würden nicht genug für die Umsetzung der Menschenrechte in Entwicklungsländern und die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten unternehmen.
In seinem Abschlussstatement forderte Prof. Dr. Wolfrum von der deutschen Entwicklungspolitik einen zielgerichteten und langfristigen Ansatz und eine Vision, mit der die Eigenentwicklung der Abbauländer gefördert und nicht nur kurzfristige Sicherheitsinteressen verfolgt würden. Herr Hemberger skizzierte den Mehrwert des Menschenrechtsansatzes in Rohstoffgovernance, hob die daraus entstandene Zusammenarbeit mit der Nationalen Menschenrechtsinstitution hervor und ermutigte zur Nachahmung. Herr Hemberger wünscht sich mehr von diesem fruchtbaren Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis, der hier mit den erwähnten komplementären Publikationen gelungen sei.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte eine*n der GIZ-Kolleg*innen (Externer Link)