Menschenrechte Neue Veröffentlichung: Human Rights Risks in Mining – Country Study Mauritania
Zur Umsetzung des menschenrechtsbasierten Ansatzes der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Rohstoffsektor hat das SektorprogrammRohstoffe und Entwicklung zusammen mit dem Sektorprogramm Menschenrechte ein kombiniertes Verfahren aus menschenrechtlicher Risikoanalyse und Projektscreening entwickelt. Das Verfahren kam zu Beginn des Jahres in Mauretanien zum Einsatz. Die Ergebnisse sind nun in der Studie „Human Rights Risks in Mining – Country Study Mauritania“ zusammengefasst und veröffentlicht.
Seit 2011 wird der Menschenrechtsansatz (Externer Link) in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit verbindlich angewandt. Ziel der deutschen Entwicklungspolitik ist es, durch bessere Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen, zu Armutsreduzierung und nachhaltiger Entwicklung beizutragen. Für den Rohstoffsektor ist diese Zielsetzung besonders bedeutsam. Reichtum an natürlichen Ressourcen verspricht einem Land zwar wirtschaftlichen Aufschwung, der Abbau von Rohstoffen ist jedoch auch immer mit erheblichen Eingriffen in die Umwelt und Lebensrealitäten der örtlichen Bevölkerung verbunden. Damit besteht ein inhärentes Risiko für die Verletzung von Menschenrechten. Gleichzeitig besitzt der Sektor großes Entwicklungspotenzial, welches auch für die Verwirklichung der Menschenrechte genutzt werden könnte.
Um den Menschenrechtsansatz in den Partnerländern zu verankern, müssen die einschlägigen Projekte der technischen Zusammenarbeit auf menschenrechtliche Chancen und Risiken untersucht werden. Dazu hat das SektorprogrammRohstoffe und Entwicklung mit Unterstützung des GIZ SektorprogrammsMenschenrechte ein zweistufiges Verfahren entwickelt. Dabei wird zunächst der Rohstoffsektor auf seine Auswirkungen auf die Menschenrechtslage vor Ort analysiert. Auf Basis dieser Analyse wird dann ein Menschenrechtsscreening ausgewählter Projekte durchgeführt und schließlich konkrete Empfehlungen und Handlungsoptionen zur verbesserten Umsetzung des Menschenrechtsansatzes erarbeitet.
Nach einer ersten Pilotierung in Kolumbien im Jahr 2016 kam das Verfahren nun in Mauretanien zur Anwendung.
Die Fallstudie zu Mauretanien stellt die derzeit größten Risiken für die Einhaltung der Menschenrechte im industriellen Bergbau und im Kleinbergbau des Landes vor. Hauptrisiko ist laut Studie die unzureichende Governance des Rohstoffsektors. Internationale Übereinkommen zu Menschenrechten habe Mauretanien zwar verabschiedet, aber bislang kaum umgesetzt. Insbesondere Angehörigen marginalisierter Bevölkerungsgruppen und in Armut lebenden Personen fehle es an effektivem Rechtsschutz gegen Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Bergbauinvestitionen. Schwierigkeiten bestehen sowohl durch einen unzureichenden Zugang zur Justiz, als auch aufgrund fehlender Beschwerdemechanismen in Bergbauunternehmen. Weiterhin könne die mauretanische Zivilgesellschaft nicht ausreichend eine Kontroll- und Warnfunktion wahrnehmen. Menschenrechtsrisiken werden so oft nicht frühzeitig genug erkannt. Trotz dieser Risiken kommt die Analyse zu dem Schluss, dass der mauretanische Rohstoffsektor Umwelt- und Menschenrechte einhalten könnte, wenn die genannten Defizite noch vor dem antizipierten Boom im Bergbausektor bearbeitet und die mauretanische Wirtschaft diversifiziert werden.
Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse führte das SP im zweiten Schritt ein Menschenrechtsscreening von vier Governanceprojekten in Mauretanien durch. Diese arbeiten vor Ort zu den Themen Bergbau und Menschenrechte. In einem Workshop in Nouakchott wurden gemeinsam Handlungsempfehlungen erarbeitet und Synergien identifiziert. So vereinbarten die Projekte beispielsweise, ein Konzept zur Umsetzung des Menschenrechtsansatzes im Kleinbergbausektor in Zusammenarbeit mit den zuständigen mauretanischen Ministerien zu erarbeiten. Ferner wird angestrebt, die nationale Menschenrechtsinstitution und Partner-Nichtregierungsorganisationen in den Bergbau-Regionen für Menschenrechtsrisiken im Rohstoffsektor zu sensibilisieren und geeignete Beschwerdemechanismen zu entwickeln. Ziel ist es, Anlaufstellen vor Ort zu schaffen, die es der Bevölkerung ermöglichen Ansprüche geltend zu machen.
Nach der erfolgreichen Pilotierung des Menschenrechtsscreenings der GIZ-Projekte in Mauretanien strebt das SP nun Durchführungen des Screenings in weiteren Partnerländern an.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Christina Ankenbrand (Externer Link)