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12.03.2024 Neue Veröffentlichung: FAQ zu den unternehmerischen Sorgfaltspflichten der EU-Batterieverordnung
Durch die im Sommer 2023 verabschiedete neue Verordnung (EU) 2023/1542 (Externer Link) über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (sog. EU-Batterieverordnung) wird erstmals die gesamte Lieferkette und der vollständige Lebenszyklus einer Batterie – von der Mine bis zum Recyling – betrachtet. Die EU-Batterieverordnung ersetzt die sog. EU-Batterie-Richtlinie (206/66/EG), welche sich vor allem auf die Entsorgung und Wiederverwertung von Batterien fokussierte.
Zu den zentralen Zielen der EU-Batterieverordnung gehört die Stärkung des EU-Binnenmarkts, die Verringerung der ökologischen und sozialen Risiken in allen Phasen des Lebenszyklus von Batterien und die Förderung einer Kreislaufwirtschaft. Zur Erreichung dieser Ziele umfasst die EU-Batterieverordnung unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Lieferketten der für Batterien benötigten Minerale Kobalt, Naturgrafit, Lithium und Nickel sowie für deren chemische Verbindungen.
Entwicklungspolitisch relevante Inhalte der EU-Batterieverordnung
Ab August 2025 müssen große Wirtschaftsakteure, die Batterien in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen sowie das öffentliche Beschaffungswesen, die in der EU-Batterieverordnung aufgeführten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten für ihre gesamte Batterielieferketten einhalten. Die in der EU-Batterieverordnung normierten Sorgfaltspflichten umfassen unter anderem die Erstellung und Veröffentlichung einer Strategie für die in den Batterien verwendeten Rohstoffe, die Errichtung eines Systems von Kontrollen und Transparenz und die Einführung eines Beschwerdemechanismus als Frühwarnsystem zur Risikoerkennung.
Erfahren Sie mehr über die in der EU-Batterieverordnung festgelegten unternehmerischen Sorgfaltspflichten in unserem FAQ!
Für Rückfragen zu entwicklungspolitischen Aspekten der unternehmerischen Sorgfaltspflichten der EU-Batterie-Verordnung können Sie sich an rue@bgr.de (Externer Link) oder rohstoffe@giz.de (Externer Link) wenden. Wir bitten um Verständnis, dass wir darüber hinausgehende Fragen zu der Batterie-Verordnung nicht beantworten können.