Sektorprogramm
Rohstoffe und Entwicklung
Kupfer-Mine in Peru

27.06.2024 Neue Veröffentlichung: die Rolle von Beschwerdemechanismen in der Förderung von Menschenrechten im Bergbau

Bergbauaktivitäten gehen mit zahlreichen Risiken und Herausforderungen einher, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten von Arbeiter*innen, lokalen Gemeinden und indigenen Völkern. In diesem Kontext spielen wirksame und leicht zugängliche Beschwerdemechanismen eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung von sozialen und ökologischen Risiken sowie bei der Sicherstellung der Rechte von betroffenen Personen, wozu auch der Zugang zu Abhilfemaßnahmen (remedy) gehört. Für den Privatsektor sind Beschwerdemechanismen außerdem ein wichtiges Instrument, um ihre soziale Lizenz für Aktivitäten in Bergbauregionen zu erhalten. Die zunehmende Regulierung durch verbindliche Sorgfaltspflichtengesetze und -richtlinien, wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) und der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), schreibt die Einrichtung von Beschwerdemechanismen vor, wodurch nicht-staatliche, außer-gerichtliche Beschwerdemechanismen für Unternehmen weiter an Bedeutung gewinnen.

In diesem Kontext hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Zusammenarbeit mit dem GIZ Sektorvorhaben „Rohstoffe und Entwicklung“ und der „Initiative für globale Solidarität“ eine Studie in Auftrag gegeben mit dem Ziel die Wirksamkeit bestehender Beschwerdemechanismen in Rohstofflieferketten zu untersuchen, die Rechteinhaber*innen im Bergbau Zugang zu Abhilfe ermöglichen sollen. Im Rahmen der Studie haben die Autorinnen die Rolle nicht-staatlicher, außer-gerichtlicher Beschwerdemechanismen anhand von vier Länderbeispielen analysiert, die aufgrund der Bedeutung ihrer Bergbauindustrie ausgewählt wurden: Kolumbien, Peru, Indonesien und Südafrika. Die bestehenden Beschwerdesysteme wurden anhand der UNGP-Kriterien auf ihre Wirksamkeit analysiert und sowohl ihr Potential als auch ihre Grenzen im Hinblick auf die Bereitstellung von wirksamen Abhilfemaßnahmen bei vorliegenden Menschenrechtsverletzungen untersucht.

Die Studie stellt deutlich heraus, dass das sogenannte „remedy gap“ immer noch besteht: obwohl auf nationaler und internationaler Ebene eine Vielzahl von Beschwerdemechanismen zur Verfügung stehen, gibt es für Rechteinhaber*innen erhebliche Herausforderungen in Bezug auf den Zugang zu und die Wirksamkeit von Beschwerdesystemen und Abhilfemaßnahmen. Dazu gehört oftmals eine fehlende Kenntnis über die verfügbaren Mechanismen, aber auch finanzielle, technische, sprachliche, kulturelle und geschlechtsspezifische Hindernisse im Hinblick auf den Zugang zu diesen Beschwerdekanälen. Wenn Menschenrechtsverletzungen stattgefunden haben, sind die Betroffenen oft mit dem Problem konfrontiert Beweise zu beschaffen, was in vielen Fällen juristische Kenntnisse oder finanzielle Mittel erfordert. Wenn Abhilfemaßnahmen beschlossen werden, entsprechen sie zudem oft nicht den Anforderungen der Betroffenen. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen geben die Autorinnen abschließend eine Reihe von Empfehlungen für Unternehmen, die Zivilgesellschaft und die Entwicklungszusammenarbeit, um den Aufbau von robusten und umfassenden Beschwerdemanagementsystemen zu unterstützen.

Die vollständige Studie und die Zusammenfassung der Empfehlungen können Sie hier (Externer Link)herunterladen.